Das Nachrichtenportal für den Rettungsdienst

Reform des Rettungsdienstgesetzes: Berlin beschließt Maßnahmen gegen Überlastung

Generatives KI Bild / Google

Abgeordnetenhaus verabschiedet Novelle

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Donnerstag eine umfassende Reform des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, den chronisch überlasteten Rettungsdienst der Hauptstadt spürbar zu entlasten und die Notfallkapazitäten für echte medizinische Krisenfälle freizuhalten. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die AfD stimmten für das Gesetzespaket, während sich die Fraktionen der Grünen und der Linken enthielten.

Hintergrund der Reform sind die seit Jahren steigenden Einsatzzahlen. Allein im Jahr 2024 verzeichnete der Rettungsdienst fast eine halbe Million Einsätze – ein Zuwachs von rund 21.000 gegenüber dem Vorjahr. Als Gründe für diese Entwicklung gelten die wachsende Einwohnerzahl Berlins, eine alternde Gesellschaft mit höherem Behandlungsbedarf sowie Lücken in der hausärztlichen Versorgung.

Umsteuerung bei Bagatellfällen

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die konsequente Trennung von medizinischen Notfällen und einfachen Krankentransporten. Künftig soll eine gemeinsame Leitstelle sicherstellen, dass nicht zeitkritische Transporte konsequent von privaten Krankentransportdiensten übernommen werden. Hierfür soll die Rufnummer 19 222 als zentrale Alternative zur Notrufnummer 112 gestärkt werden.

Zudem erhalten die Leitstellenmitarbeiter erweiterte Befugnisse bei der Ersteinschätzung. Meldet ein Anrufer einen Fall, bei dem kein akuter medizinischer Notfall vorliegt, kann dieser künftig direkt an andere Versorgungseinrichtungen wie die Akutpflege oder psychiatrische Notdienste verwiesen werden. In Zweifelsfällen sieht das Gesetz vor, zunächst eine einzelne Einsatzkraft zur Lageerkundung zu entsenden, statt sofort einen voll besetzten Rettungswagen (RTW) zu alarmieren.

Kategorisierung und Prävention

Mit der Novelle wird ein System zur Kategorisierung von Notfällen nach Dringlichkeitsstufen rechtlich verankert. Während bei Stufe 1 (z. B. Herzinfarkt) weiterhin jede Sekunde zählt, entfällt bei Stufe 5 die Entsendung klassischer Rettungsmittel zugunsten alternativer Hilfsangebote. Nach Angaben der Berliner Feuerwehr entfällt derzeit etwa ein Zehntel aller Einsätze auf diese niedrigste Dringlichkeitsstufe.

Neben organisatorischen Änderungen setzt der Senat auf eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Durch einen sogenannten vorbeugenden Rettungsdienst und den Ausbau von Erste-Hilfe-Kursen sollen Bürger befähigt werden, kleinere medizinische Probleme selbstständig zu lösen oder präventiv zu handeln, bevor ein Notfall eintritt.

Kritik der Opposition

Trotz der Zustimmung im Parlament gab es kritische Stimmen vonseiten der Opposition. Die Grünen bezeichneten die Reform zwar als Schritt in die richtige Richtung, bemängelten jedoch, dass die Maßnahmen angesichts der „dramatischen Lage“ nicht weit genug gingen. Die Linksfraktion äußerte ebenfalls Zweifel daran, ob die Novelle ausreicht, um die Arbeitsbedingungen für das Rettungsdienstpersonal kurzfristig zu verbessern.

Weitere Artikel

Immer auf dem Laufenden

Erhalten Sie jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten aus dem Rettungsdienst — kostenlos direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz