Der Landkreis Nienburg übt deutliche Kritik an der geplanten Reform der Notfallrettung durch die Bundesregierung. Die Kreisverwaltung befürchtet durch die Neuregelungen einen massiven Kontrollverlust über die lokale Rettungsinfrastruktur sowie unkalkulierbare finanzielle Belastungen für den kommunalen Haushalt.
Im Kern der Reform steht die Absicht, die medizinische Notfallrettung künftig als eigenständige Sachleistung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen. Bisher wird der Rettungsdienst primär über die Landesgesetze geregelt und als Transportleistung abgerechnet. Durch die Einstufung als medizinische Leistung sollen Rettungseinsätze rechtlich gestärkt und die Qualität bundesweit vereinheitlicht werden.
Gefahr für kommunale Selbstverwaltung
Die Verantwortlichen in Nienburg sehen in diesem Schritt jedoch einen Eingriff in die Organisationshoheit der Länder und Kommunen. Da der Rettungsdienst in Niedersachsen eng mit dem Katastrophenschutz und der allgemeinen Gefahrenabwehr verzahnt ist, wird vor einer Zerschlagung bewährter Strukturen gewarnt. Der Bund verfüge laut Kritikern über zu wenig Expertise in der konkreten Organisation vor Ort.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die künftige Verhandlung von Entgelten. Der Landkreis befürchtet, dass durch bundesweite Vorgaben und die stärkere Rolle der Krankenkassen bei der Vergütung die lokalen Besonderheiten nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Dies könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Kosten für Personal und Material nicht mehr vollumfänglich gedeckt sind.
Finanzielle Risiken durch neue Standards
Zudem wird vor einer „Kostenfalle“ gewarnt. Die Reform sieht vor, dass die Krankenkassen künftig über Richtlinien maßgebliche Vorgaben für den Inhalt und die Ausgestaltung der Verträge machen können. Sollten diese Standards die Kosten in die Höhe treiben, ohne dass eine entsprechende Refinanzierung gesichert ist, müssten die Landkreise als Träger des Rettungsdienstes für die Defizite aufkommen.
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt die Positionen der betroffenen Kreise. Es wird kritisiert, dass der Bund mit der Reform in die Finanzierungs- und Organisationsverantwortung der Kommunen eingreift, ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Gefahrenabwehr zu besitzen.
Vernetzung von 112 und 116 117
Neben der organisatorischen Neuordnung umfasst das Gesetzespaket auch eine bessere Steuerung der Patientenströme. Geplant ist eine engere digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Ziel ist es, Patienten gezielter in die richtige Versorgungsebene zu leiten und die Notaufnahmen der Kliniken zu entlasten.
Während die grundsätzliche Notwendigkeit einer besseren Steuerung anerkannt wird, bleibt der Widerstand gegen die drohende Zentralisierung groß. Die kommunalen Spitzenverbände fordern Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren, um die lokale Steuerungskompetenz und die finanzielle Stabilität der Rettungsdienste zu sichern.