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81 Dienstfahrten ohne Fahrerlaubnis: Strafbefehl gegen Rettungssanitäter beantragt

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Hohe Geldstrafe nach Drogenfahrt und Führerscheinentzug

Ein ehemaliger Rettungssanitäter aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg steht vor massiven rechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat beim Amtsgericht Bad Hersfeld einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 11.000 Euro beantragt. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, insgesamt 81 Mal ein Rettungsdienstfahrzeug geführt zu haben, obwohl er nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Die Strafe setzt sich aus 220 Tagessätzen zu je 50 Euro zusammen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Serie von Dienstfahrten, die der Mann trotz eines bereits zuvor erfolgten Führerscheinentzugs absolvierte. Seinen Arbeitgeber, den DRK-Kreisverband Eschwege, hatte er über den Verlust des Führerscheins offenbar nicht informiert.

Drogenkonsum führte zum Entzug der Fahrerlaubnis

Der Verlust der Fahrerlaubnis resultierte aus einer Verkehrskontrolle im Januar vergangenen Jahres im Wartburgkreis. Damals wurden Amphetamin und Methamphetamin im Blut des Sanitäters nachgewiesen. In der Folge gab er seinen Führerschein Ende März offiziell bei der Behörde ab.

Anstatt seinen Dienst am Steuer einzustellen, arbeitete der Mann jedoch regulär weiter. Über einen Zeitraum von rund drei Monaten transportierte er weiterhin Patienten, bis er Ende Juni während einer Dienstfahrt in Eschwege erneut kontrolliert wurde. Ein konkreter Hinweis hatte die Polizei auf seine Spur gebracht.

Besonderheiten im Strafverfahren

Bei der Kontrolle im Juni räumte der Sanitäter erneut den Konsum von Amphetaminen ein. Dennoch beschränkt sich der beantragte Strafbefehl auf den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, dass bei Betäubungsmitteln – anders als bei Alkohol – keine festen Grenzwerte für eine „absolute Fahruntüchtigkeit“ existieren.

Da keine massiven Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren dokumentiert wurden, wird der Drogenkonsum rechtlich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Diese tritt hinter der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zurück, wirkt jedoch strafschärfend in der Bemessung der Tagessätze mit.

Konsequenzen für den Rettungsdienst

Der Vorfall hat beim betroffenen DRK-Kreisverband zu personellen und organisatorischen Konsequenzen geführt. Dem Mitarbeiter wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Zudem wurden die internen Kontrollmechanismen verschärft, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Zuvor wurden die Führerscheine der Belegschaft alle vier Wochen kontrolliert. Dieses Intervall wurde nun verkürzt. Warum der Entzug der Fahrerlaubnis trotz der monatlichen Prüfung über drei Monate unentdeckt blieb, ist derzeit noch Gegenstand interner Ermittlungen.

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