Neuordnung der notärztlichen Versorgung
Der Rettungsdienst im Kreis Ostholstein steht vor einer organisatorischen Neuausrichtung. Die Rettungsdienst Holstein Anstalt öffentlichen Rechts (rdh) hat die Durchführung der notärztlichen Versorgung für mehrere zentrale Standorte neu ausgeschrieben. Die Neuregelung betrifft den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 und umfasst eine Laufzeit bis Ende 2031, mit der Option auf eine einjährige Verlängerung.
Im Fokus der aktuellen Ausschreibung stehen die Notarztstandorte Eutin/Süsel, Neustadt in Holstein und Bad Schwartau. Ziel der Maßnahme ist es, die notärztliche Abdeckung im Kreisgebiet langfristig durch qualifizierte Beauftragte sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens, bei dem neben dem Preis auch das medizinische Durchführungskonzept eine entscheidende Rolle spielt.
Details zu den Standorten und Anforderungen
Die Ausschreibung sieht eine durchgehende Besetzung der Standorte an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche vor. Für den Standort Eutin/Süsel ist die Stationierung derzeit in der Hospitalstraße in Eutin vorgesehen. In Neustadt erfolgt der Dienst am Standort Am Kiebitzberg, während für Bad Schwartau die Adresse Fünfhausen als Stützpunkt definiert ist.
Die rdh tritt als Trägerin des Rettungsdienstes auf und stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Dazu gehören die Rettungsmittel, wie etwa die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF), die medizinische Ausstattung sowie die Unterbringung des Personals während der Dienstzeiten. Die Dienstleister sind primär für die Gestellung des fachlich geeigneten ärztlichen Personals verantwortlich.
Qualitätskriterien und strategische Ziele
Bei der Bewertung der Angebote gewichtet die rdh das Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung mit 40 Prozent, während der Preis mit 60 Prozent in die Entscheidung einfließt. Bieter müssen unter anderem Referenzen und Nachweise über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 erbringen. Zudem wird für den Standort Neustadt gefordert, dass die Notärzte auch Aufgaben als Leitende Notärzte im Rahmen der Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) übernehmen können.
Diese Neuausschreibung ist Teil einer umfassenden Strategie, die medizinische Notfallversorgung im Kreis Ostholstein an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen. Bereits für die Insel Fehmarn wurde eine ähnliche Vergabe der notärztlichen Leistungen initiiert, um auch in den Randbereichen des Kreises eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten.