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Niedersachsen führt Erschwerniszulage für kommunale Notfallsanitäter ein

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Finanzielle Anerkennung für besondere Belastungen

Die niedersächsische Landesregierung hat am Montag, den 27. April 2026, eine wichtige Entscheidung für den Rettungsdienst getroffen. Durch eine Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung erhalten kommunale, verbeamtete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig eine zusätzliche finanzielle Vergütung.

Die neue Zulage beträgt 2,00 Euro pro Dienstzeitstunde, die gemäß Dienstplan im Rettungsdienst geleistet wird. Damit reagiert das Land auf die steigenden Anforderungen und die hohe Verantwortung, die dieser Beruf im Alltag mit sich bringt.

Zielgruppe und Besoldungsgruppen

Die Regelung betrifft ausschließlich Beamtinnen und Beamte, die bei Kommunen beschäftigt sind und als Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter eingesetzt werden. Die Auszahlung ist auf die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 begrenzt.

Diese Deckelung hat einen konkreten Hintergrund: In höheren Besoldungsgruppen ab A 9 wurde die besondere Belastung oft bereits durch eine Anhebung der Stellenbewertung berücksichtigt. Die neue Zulage soll nun die Lücke für jene schließen, deren Erschwernisse bislang noch nicht finanziell abgegolten wurden.

Würdigung der Einsatzkräfte

Mit der Verordnung erkennt die Landesregierung explizit die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen an. Der Dienst im Rettungsdienst ist geprägt von unvorhersehbaren Situationen und einer enormen psychischen Druckbelastung.

Die Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung dient generell dazu, Belastungen auszugleichen, die weder bei der Bewertung des Amtes noch bei den Anwärterbezügen eingepreist sind. Die Einführung dieser Zulage wird als wichtiges Signal für die Wertschätzung der Rettungskräfte gewertet.

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