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Finanzstreit im Rettungsdienst: Cottbus verschickt erste Gebührenbescheide an Patienten

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Eskalation im Streit um Einsatzkosten

In Brandenburg hat der langwierige Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die Stadt Cottbus hat angekündigt, die Kosten für Rettungseinsätze ab Ende März 2026 direkt den Patienten in Rechnung zu stellen. Betroffen sind zunächst rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger, die im Januar 2025 den Notruf alarmiert haben.

Die Gebührenbescheide umfassen sowohl qualifizierte Krankentransporte als auch Notarzteinsätze. Hintergrund für diesen drastischen Schritt ist eine fehlende Einigung mit den Krankenkassen über die Gebührensatzung. Laut Stadtverwaltung weigern sich die Kassen, die Gesamtkosten für das vergangene Jahr zu tragen, und erkennen lediglich 80 Prozent der angefallenen Kosten an.

Millionendefizit belastet kommunale Haushalte

Durch die ausbleibenden Zahlungen der Krankenkassen entsteht im Haushalt der Stadt Cottbus allein für das Jahr 2025 ein Defizit von rund 13 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr fehlen bereits 2,5 Millionen Euro, die fest für den Betrieb und die Ausstattung des Rettungsdienstes eingeplant waren. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) verteidigte die Maßnahme als unumgänglich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

Schick räumte ein, dass dieser Schritt zu erheblichem Frust und Aufwand bei den Betroffenen führen werde. Die Stadt verweist jedoch darauf, dass die Patienten die erhaltenen Rechnungen bei ihren jeweiligen Krankenkassen einreichen können, um eine Erstattung einzufordern. Damit wird der bürokratische Aufwand und das finanzielle Risiko direkt auf die Versicherten übertragen.

Landespolitik schaltet sich ein

Auch andere Regionen wie der Landkreis Dahme-Spreewald sind von der prekären Finanzlage betroffen und fordern ein Eingreifen der Landesregierung. Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) bezeichnete die Situation im Landtag als „brenzlige Konfliktlage“. Er kündigte an, das Thema mit höchster Priorität zu behandeln und einen Runden Tisch mit allen Beteiligten einzuberufen.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Abrechnung von sogenannten Leerfahrten, bei denen zwar ein Rettungsmittel ausrückt, aber kein Transport in eine Klinik erfolgt. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar hatte festgestellt, dass Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für Einsätze ohne anschließenden Transport zu übernehmen. Experten warnen jedoch davor, Patienten nur zur Kostenvermeidung in Kliniken zu transportieren, da dies die Notaufnahmen zusätzlich überlasten würde.

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